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Die Mitwirkung durch ehrenamtliche Mitglieder spielt in den katholischen Gemeinden eine große Rolle. So werden wichtige Entscheidungen für die Pfarreiengemeinschaft Wuppertaler Westen in den Kirchenvorständen und im Kirchengemeindeverband durch Gemeindemitglieder zusammen mit dem leitenden Pfarrer getroffen.
In den Kirchenvorständen sitzen Frauen und Männer, die durch die wahlberechtigten Gemeindemitglieder in geheimer demokratischer Wahl ausgewählt wurden. Alle drei Jahre wird die Hälfte der Kirchenvorstandsmitglieder für sechs Jahre neu gewählt.
Die Kirchenvorstände sind für die Vermögensverwaltung der jeweiligen Pfarrgemeinde zuständig und verantwortlich. Sie vertreten als juristische Person die Gemeinde und das Vermögen, zu dem die Kirchengebäude, Gemeindeeinrichtungen wie etwa Pfarrheime, Kindergärten oder Grundstücke gehören.
Aus den Kirchenvorständen werden je zwei Vertreterinnen bzw. Vertreter in den Kirchengemeindeverband gewählt. Der Kirchengemeindeverband ist den Kirchenvorständen übergeordnet und regelt neben den Personalangelegenheiten die gemeinsamen Verwaltungsaufgaben und die Finanzierung gemeinsamer Projekte.
Der leitende Pfarrer ist als geborenes Mitglied der Vorsitzende der Kirchenvorstände und des Kirchengemeindeverbandes.
Die Verwaltungsleitung und die Rendantur unterstützen die Arbeit der Kirchenvorstände und des Kirchengemeindeverbandes und helfen, deren Beschlüsse umzusetzen.