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Aus den Kirchenvorständen werden pro Gemeinde je zwei Vertreterinnen bzw. Vertreter in den Kirchengemeindeverband gewählt.
Der Kirchengemeindeverband ist das gemeinsame Verwaltungsgremium aller Pfarreien in einem Seelsorgebereich und regelt neben den Personalangelegenheiten die gemeinsamen Verwaltungsaufgaben und die Finanzierung gemeinsamer Einrichtungen und Projekte.